Wozu brauchen wir Gleichstellungsbeauftragte?

Im Dezember 1997 hat die Landessynode der EKHN das Gleichstellungsgesetz verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen von Frauen in der Kirche zu verhindern.

Die Gleichstellungsbeauftragten in den Dekanaten haben die Aufgabe den Vollzug dieses Gesetzes zu überwachen und zu fördern.
In ihrem Zuständigkeitsbereich wirken sie bei Maßnahmen mit, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen oder auch Männern betreffen.
Gleichstellungsbeauftragte sind von den Dienststellen an der Aufstellung und Durchführung von Förderplänen zu beteiligen.

Wo solche Förderpläne bestehen, sind sie bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen zu beteiligen, wenn hier eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht.

Mit eigenen Initiativen können sie die Durchführung des Gesetzes fördern.

Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beratung und Unterstützung von Frauen zur beruflichen Förderung und die Beseitigung von Benachteiligungen.
Was wir für Sie tun können?

Wir können
  • Ihnen Gespräche anbieten
  • Sie zu Gesprächen mit Vorgesetzten begleiten
  • Ihnen Beratung und Unterstützung in Konfliktsituationen anbieten
  • Dienststellen bei Einstellungen in Bezug auf das Gleichstellungsgesetz beraten
Gleichstellungsbeauftragte sind zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet!

Haben Sie noch Fragen ?

Karin Kornelia Brückmann
Bahnhofastraße 26
63667 NIDDA

Tel.: 0 60 43/96 40 17
Fax: 0 60 43/96 40 20

Sozialarbeiterin beim Evangelischen Dekanat Büdingen in der Begleitung von Müttern
in Konfliktsituationen und allein erziehenden Familien

Jahrgang 1961, verheiratet, ein Kind