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Damit Sie wissen, wer
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Dekanat vertritt:
Frau Karin Kornelia Brückmann, Sozialarbeiterin, Wydratstr. 58,
63667 Nidda, Tel. dienstl. 06043/964017, Vorsitzende
Frau Almuth Zinn, Organistin, Obertorstraße 33, 63688 Gedern, Tel.
06045/951262, stellvertr. Vorsitzende
Frau Sybile Bock, Sekretärin und
Küsterin, Calbacher Str. 11, 63694 Limeshain, Tel. 06048/7945
Herr Christoph Brückner, Organist, Neuhausstr. 5b, 63694 Limeshain,
Tel. + Fax. 06048/952929
Frau Marion Gerhardt,
Sekretärin, Wehrtbornstraße 10., 63654 Büdingen-Wolferborn, Tel.
06049/1363
Frau Bettina Schlegel,
Sekretärin, Hinterpforte 8, 63654 Büdingen-Rohrbach, Tel. 06041/5532
WAS
WISSEN SIE VON UNSEREN AUFGABEN?
Die Mitarbeitendenvertretung, kurz MAV genannt, ist so etwas wie der
Betriebsrat in unserem Dekanat.
Die Mitarbeitervertretung
- fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und stärkt das Verständnis für den
Auftrag der Kirche,
- tritt für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft
ein,
- vertritt die Sorgen, Nöte und Beschwerden der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter,
- fördert die Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen u.
Mitarbeiter,
Schwerbehinderter und sonstiger hilfs- und schutzbedürftiger Menschen
in die Dienststelle.
- sorgt dafür, dass die geltenden
arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und
Vereinbarungen eingehalten werden (§ 33 d MAVG).
Die MAV ist zur Durchführung ihrer Aufgaben
rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Von einvernehmlichen
Arbeitsvertragsänderungen muss sie bei Zustimmung des
Mitarbeiters/der Mitarbeiterin informiert werden (§ 22 Abs.1 und 37
Abs.4 MAVG).
Die MAV kann personelle und soziale Maßnahmen bei
der Dienststellenleitung anregen bzw. beantragen und gegebenenfalls
die Anordnung einer gewünschten sozialen Maßnahme über die
Schlichtungs- stelle beantragen (§ 42 und § 52.2 g MAVG).
Die MAV ist vor jeder außerordentlichen Kündigung
anzuhören, indem ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Ihre Bedenken sind zu berücksichtigen (§ 32.2 g MAVG).
Die MAV wirkt mit in organisatorischen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten:
bei der Aufstellung und Änderung von Stellenplänen, Organisationsplänen,
bei der Errichtung oder Aufhebung von Stellen, bei der Veränderung
von Dienststellen und bei der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen
für die Bemessung des Personalbedarfs.
Die
MAV bestimmt mit in personellen Angelegenheiten z.B.
bei Einstellungen, ordentlichen Kündigungen, Ein- und Höhergruppierungen,
bei der Festlegung von Beurteilungsgrundsätzen und bei der Erstellung
von Sozialplänen.
Die MAV bestimmt mit in sozialen Angelegenheiten
z.B. bei der Regelung der betrieblichen Arbeitszeit, bei der
Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan und die Gewährung
von Darlehen, bei der Einführung von neuen Arbeitsmethoden und von
technischen Einrichtungen, die die Leistung und das Verhalten der
Mitarbeiter kontrollieren
können, bei der Privatisierung von kirchlichen Arbeitsbereichen, bei
der Zuweisung von Wohnungen und Parkplätzen und bei der Errichtung
von sozialen Einrichtungen (§ 36, § 37 und § 39 MAVG)
Es grüßt Sie für
die Mitarbeitervertretung
Karin Kornelia Brückmann, Vorsitzende
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