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Damit Sie wissen, wer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Dekanat vertritt:

Frau Karin Kornelia Brückmann, Sozialarbeiterin, Wydratstr. 58, 63667 Nidda, Tel. dienstl. 06043/964017,  Vorsitzende
Frau Almuth Zinn, Organistin, Obertorstraße 33, 63688 Gedern, Tel. 06045/951262, stellvertr. Vorsitzende

Frau Sybile Bock, Sekretärin und Küsterin, Calbacher Str. 11, 63694 Limeshain, Tel. 06048/7945
Herr Christoph Brückner, Organist, Neuhausstr. 5b, 63694 Limeshain, Tel. + Fax. 06048/952929

Frau Marion Gerhardt, Sekretärin, Wehrtbornstraße 10., 63654 Büdingen-Wolferborn, Tel. 06049/1363

Frau Bettina Schlegel, Sekretärin, Hinterpforte 8, 63654 Büdingen-Rohrbach, Tel. 06041/5532

 

 


 

WAS WISSEN SIE VON UNSEREN AUFGABEN?
Die Mitarbeitendenvertretung, kurz MAV genannt, ist so etwas wie der Betriebsrat in unserem Dekanat.

Die Mitarbeitervertretung
- fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und stärkt das Verständnis für den Auftrag der Kirche,
- tritt für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft ein,
- vertritt die Sorgen, Nöte und Beschwerden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- fördert die Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter, Schwerbehinderter und sonstiger hilfs- und schutzbedürftiger Menschen in die Dienststelle.
- sorgt dafür, dass die geltenden arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden (§ 33 d MAVG).

Die MAV ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.  Von einvernehmlichen Arbeitsvertragsänderungen muss sie bei Zustimmung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin informiert werden (§ 22 Abs.1 und 37 Abs.4 MAVG).
Die MAV kann personelle und soziale Maßnahmen bei der Dienststellenleitung anregen bzw. beantragen und gegebenenfalls die Anordnung einer gewünschten sozialen Maßnahme über die Schlichtungs- stelle beantragen (§ 42 und § 52.2 g MAVG).
Die MAV ist vor jeder außerordentlichen Kündigung anzuhören, indem ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Ihre Bedenken sind zu berücksichtigen (§ 32.2 g MAVG).
Die MAV  wirkt mit in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten:
bei der Aufstellung und Änderung von Stellenplänen, Organisationsplänen, bei der Errichtung oder Aufhebung von Stellen, bei der Veränderung von Dienststellen und bei der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs.

Die MAV bestimmt mit in personellen Angelegenheiten z.B. bei Einstellungen, ordentlichen Kündigungen, Ein- und Höhergruppierungen, bei der Festlegung von Beurteilungsgrundsätzen und bei der Erstellung von Sozialplänen.
Die MAV  bestimmt mit in sozialen Angelegenheiten z.B. bei der Regelung der betrieblichen Arbeitszeit, bei der Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan und die Gewährung von Darlehen, bei der Einführung von neuen Arbeitsmethoden und von technischen Einrichtungen, die die Leistung und das Verhalten der Mitarbeiter kontrollieren
können, bei der Privatisierung von kirchlichen Arbeitsbereichen, bei der Zuweisung von Wohnungen und Parkplätzen und bei der Errichtung von sozialen Einrichtungen (§ 36, § 37 und § 39 MAVG)


Es grüßt Sie für die Mitarbeitervertretung
Karin Kornelia Brückmann, Vorsitzende

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