Das Evangelische Dekanat Büdingen liegt im Bereich der Propstei Oberhessen im östlichen Teil des Wetteraukreises und ist beheimatet in den Regionen Vogelsberg, Ronneburger Hügelland und Wetterau. Das Dekanatsbüro befindet sich in der Stadt Büdingen.
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Die Synode

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Die Organe des Dekanates Büdingen sind die Synode mit Dekanatssynodalvorstand und der Dekan. Die Dekanatssynode ist das Parlament der Kirchengemeinden.

Die Dekanatssynode Büdingen hat zur Zeit 70 Mitglieder, die im am 13. März 2010 den Vorsitzenden und den Dekanatssynodalvorstand neu aus ihrer Mitte gewählt haben.

Sie hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander und mit den übergemeindlichen Diensten im Dekanat zu fördern; sie trägt daher auch Verantwortung für die Entwicklung der kirchlichen Handlungsfelder im Dekanat. Sie wählt den Dekanatssynodalvorstand, den Dekan und dessen Stellvertreter sowie die von ihr zu entsendenden Mitglieder der Kirchensynode und deren Stellvertreter. Sie ist beauftragt die Berichte des Dekanatssynodalvorstandes entgegenzunehmen, zu beraten und entsprechende Maßnahmen zu beschließen; auf das gottesdienstliche und gemeindliche Leben im Dekanat zu achten und darüber zu wachen, dass die kirchlichen Ordnungen in den Gemeinden eingehalten und einheitlich angewandt werden. Unter anderem ist auf eine ausreichende kirchliche Versorgung der Gemeinden zu achten sowie für besondere Aufgaben des Dekanats die erforderlichen Kräfte zu berufen; die Verantwortung in Dekanat und Gemeinden für Diakonie und Weltmission für die Gemeinden in der Diaspora und die ökumenische Gemeinschaft der Christenheit zu stärken und dafür einzutreten, dass der missionarische und diakonische Auftrag der Kirche in der Öffentlichkeit zur Geltung kommt; sich der christlichen Erziehung der Jugend anzunehmen und die Jugendarbeit zu fördern. Der Dekanatssynodalvorstand vertritt das Dekanat und die Dekanatssynode.


Der Dekanatssynodalvorstand
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setzt sich wie folgt zusammen:

Dietmar Patt, Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstandes
Sabine Bertram-Schäfer, Dekanin und Stellvertretender Vorsitzender
Andreas Marschella, Stellvertreter der Dekanin, Bleichenbach
Stephanie Huschka, Büdingen
Bernd Sinner,
Kefenrod-Burgbracht
Pfarrerin Erni Stock-Hampel, Krankenhausseelsorge
Pfarrer Klaus Willms, Altenstadt und Waldsiedlung
Christine Pietschmann, Ortenberg-Usenborn
Joachim Wolf, Limeshain-Rommelhausen

Der Dekanatsynodalvorstand koordiniert die kirchliche Arbeit im Dekanat und plant die gemeinsamen Vorhaben. Er arbeitet mit den Kirchenvorständen und den Arbeitszentren zusammen und kooperiert mit anderen Dekanatssynodalvorständen. Weiterhin hat er die Aufgaben:

  • die Evangelische Kirche im Dekanat zu repräsentieren;
  • die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit;
  • die Organisation der Dekanatssynoden
  • den Haushaltsplan des Dekanates im Entwurf aufzustellen und zu
    überwachen;
  • die Kollektenkassen der Kirchengemeinden zu beaufsichtigen;
  • die Entscheidungen in Personalangelegenheiten zu treffen;
  • die Kirchenvorstände zu beraten und sie über wesentliche
    Vorgänge und Fragen des kirchlichen Lebens zu unterrichten;
    u.a..
Die Dekanin/der Dekan
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ist von seinem Dekanat beauftragt, die Gemeinden regelmäßig zu besuchen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Sorge für die Einhaltung der gesamtkirchlichen Ordnung, auch im Blick auf die in den Gemeinden bestehenden bekenntnismäßigen oder gottesdienstlichen Ordnungen;
  • Beratung und Hilfe für die einzelne Gemeinde in ihren Anliegen und Aufgaben sowie bei Konflikten;
  • Förderung und Beratung der Kirchenvorsteher, des Nachwuchses für den kirchlichen Dienst sowie der Arbeitsgemeinschaften, Werke und Verbände im Dekanat;
  • die Zusammenfassung der Pfarrer des Dekanats zu regelmäßigen und außerordentlichen Dekanatskonferenzen.


Als Beauftragter der Kirchenleitung im Dekanat hat die Dekanin/der Dekan insbesondere folgenden Aufgaben zu erfüllen:
  • die allgemeine Dienstaufsicht über die Pfarrer;
  • die Personalführung, insbesondere das Führen von regelmäßigen Personalgesprächen mit allen Pfarrerinnen/Pfarrern des Dekanats;
  • Vertretungsregelungen; die Erteilung von Urlaub im Rahmen der Urlaubsordnung; die Leitung der Pfarrwahlen;
  • die Wahrnehmung von besonderen Aufträgen der Kirchenleitung; die Vermittlung des dienstlichen Verkehrs von Gemeinden und Pfarrerin mit der Kirchenleitung.
  • die Vermittlung des dienstlichen Schriftverkehrs von Gemeinden und Pfarrerinnen/Pfarrerin mit der Kirchenleitung.


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